Steuerkanzlei METNER
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Dienstag, 08.09.2026
Anlage EÜR für 2026 wurde veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen hat die neuen Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2026 veröffentlicht (Az. IV C 6 – S 2142/00024/010/001).
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist grundsätzlich elektronisch über das ELSTER-Portal an die Finanzverwaltung zu übermitteln. In Härtefällen kann das Finanzamt weiterhin auf die elektronische Übermittlung verzichten und die Verwendung von Papiervordrucken zulassen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.