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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 21.05.2026

Doppelte Rückschaupflicht bei Spurwechsel

Ein Lkw-Fahrer klagte nach einem Unfall auf der Autobahn mit einer Pkw-Fahrerin auf Schadensersatz. Sein Sattelzug kollidierte beim Wechsel von der rechten auf die mittlere Fahrspur mit einem von hinten kommenden Pkw. Strittig war, ob die Autofahrerin kurz vor dem Unfall selbst von der linken auf die mittlere Spur gewechselt hatte oder die mittlere Spur durchgehend befuhr.

Die Klage wurde vom Landgericht Kiel nach Zeugenvernehmung des Lkw-Fahrers und Einholung eines Sachverständigengutachtens abgewiesen. Das Gericht ging von einem sorgfaltswidrigen Spurwechsel des Lkw-Fahrers aus. Auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht wies die Klage ab und stellte klar, dass der Anscheinsbeweis für einen Verstoß des Spurwechsels des Lkw-Fahrers gegen die besonderen Sorgfaltspflichten beim Fahrstreifenwechsel spreche (Az. 7 U 106/25). Dabei genüge die bloße Möglichkeit eines gleichzeitigen Spurwechsels der Unfallgegnerin nicht, um diesen Anscheinsbeweis zu erschüttern. Die doppelte Rückschaupflicht bei einem Spurwechsel erfordert zuerst einen Blick in den Rückspiegel beim Einleiten des Vorgangs und unmittelbar vor dem eigentlichen Wechsel ein zweites Mal durch den Schulterblick, um den toten Winkel zu kontrollieren. Wird hiergegen verstoßen, kann dies regelmäßig zur vollen Haftung führen.

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