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Zurück zur ÜbersichtOhne gültigen Ausweis keine Einschiffung auf Kreuzfahrt
Ein Ehepaar buchte eine Ostsee-Kreuzfahrt. Doch am Tag vor der Einschiffung in Kopenhagen wurde der Ehefrau der Personalausweis gestohlen. Der Diebstahl wurde gemeldet und die Ehefrau erhielt eine polizeiliche Verlustmeldung. Das Kreuzfahrtunternehmen verweigerte der Ehefrau trotz Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung die Einschiffung, weil sie kein gültiges Ausweisdokument vorweisen konnte. Daraufhin trat das Ehepaar die Heimreise an und verlangte vom Kreuzfahrtunternehmen die Rückzahlung des gesamten Reisepreises in Höhe von 2.590 Euro. Sie begründeten dies damit, dass der Verlust des Ausweises unvermeidbar und außergewöhnlich gewesen sei. Außerdem sei innerhalb der EU auch eine Rundreise ohne Personalausweis möglich.
Das Amtsgericht München sprach lediglich eine Rückzahlung von 277,50 Euro zu (Az. 172 C 24667/24). Nach Auffassung des Gerichts lagen keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände vor, die einen entschädigungsfreien Rücktritt gerechtfertigt hätten. Der Diebstahl des Ausweises stelle keinen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand dar, sondern falle in die Risikosphäre des Reisenden. Auch die Verweigerung der Einschiffung sei zu Recht erfolgt, da im grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb der EU ein gültiges Ausweisdokument erforderlich war. Eine polizeiliche Verlustmeldung ersetzt kein Ausweisdokument.
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