Infothek

Steuern / Umsatzsteuer 
Dienstag, 12.03.2024

Zusätzliche Bestattungsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig

Die Überlassung von Kühlräumen und Kühlzellen zur Aufbewahrung von Leichen, die Überlassung von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sog. hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen sind nicht umsatzsteuerfrei, sondern Teil einer einheitlichen (komplexen) umsatzsteuerpflichtigen Bestattungsleistung.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 12.03.2024

WEG: Anspruch auf Betreten einer Sondernutzungsfläche zum Erreichen einer Gemeinschaftsfläche

Wenn eine Gemeinschaftsfläche nur über eine Sondernutzungsfläche einer Wohnungseigentümerin erreicht werden kann, besteht ein Recht auf Betreten der Sondernutzungsfläche. Insofern unterliegt das Sondernutzungsrecht einer immanenten Schranke.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Dienstag, 12.03.2024

Zum Ansatz einer erst zu Beginn des Folgejahres angemeldeten Umsatzsteuer-Vorauszahlung als Betriebsausgabe

Wenn ein Steuerpflichtiger ohne Dauerfristverlängerung, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum November des Jahres 01 erst am 10. Januar des Jahres 02 anmeldet und der Zahlbetrag am 16. Januar des Jahres 02 mittels Lastschrift eingezogen wird, ist die Zahlung im Jahre 02 geleistet und in diesem Jahr als Betriebsausgabe abziehbar.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 12.03.2024

Kontaktversuch des Mobilfunkbetreibers nach Kündigung stellt unzulässige Kundenwerbung dar

Ein Mobilfunkanbieter hatte an eine Kundin nach deren Kündigung des Mobilfunkvertrages ein Anschreiben versendet, um angeblich noch offene Fragen zu klären. Ein solches Schreiben ist unzulässig, wenn mit dem Schreiben der Angeschriebene zur Kontaktaufnahme bewegt werden soll, obwohl es keine klärungsbedürftigen offenen Fragen gab.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Montag, 11.03.2024

Zur Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids wegen „schwerwiegendem Fehler“ im Sinne der Abgabenordnung

Ein Bescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Widerspricht die Begründung jedoch dem verfügenden Teil des Bescheids, leidet der Bescheid an einem schwerwiegenden Fehler im Sinne des § 125 Abs. 1 der Abgabenordnung und kann aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht aufrechterhalten werden.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.