Infothek

Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Mittwoch, 21.02.2024

Die Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht

Das sog. Berliner Testament bezeichnet eine testamentarische Regelung, bei der Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tode des Letztversterbenden Erben werden. In vielen Fällen wird der Fiskus dadurch mit einer höheren Erbschaftsteuer begünstigt. Beispiele zeigen weitere steuerliche Möglichkeiten.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 21.02.2024

Pauschalreise wegen vielfach reservierter Poolliegen mangelhaft

Eine Pauschalreise kann mangelhaft sein, wenn der Reiseveranstalter in einer Hotelanlage entweder nur wenige Poolliegen zur Verfügung stellt oder aber nicht einschreitet, wenn andere Reisegäste Poolliegen etwa mittels eines Handtuchs längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 21.02.2024

Volle Haftung für Einfahrenden in den Straßenverkehr bei nicht aufklärbarem Unfallgeschehen

Bei einem Unfall, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einfahren von einer Parkbucht in den Straßenverkehr stattfindet, gilt das einfahrende Fahrzeug als Verursacher, wenn eine weitere Aufklärung nicht möglich ist.

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Steuern / Körperschaftsteuer 
Mittwoch, 21.02.2024

Spende an gemeinnützige Firmenstiftung: Hinzurechnung als verdeckte Gewinnausschüttung?

Allein das Vorliegen eines besonderen Näheverhältnisses zwischen den Gesellschaftern eines Familienunternehmens und der hieran gleichfalls beteiligten gemeinnützigen Stiftung der Gründerfamilie rechtfertigt nicht die Annahme der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung einer Spende an die Stiftung mit der Rechtsfolge der Hinzurechnung als verdeckte Gewinnausschüttung.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 20.02.2024

Vereinbarung im Mietvertrag über Nebenkostenpauschale gilt auch bei steigenden Kosten

Wenn in einem Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter für Strom einfach eine Pauschale zahlt, gilt das auch in Zeiten steigender Kosten. Rechtlos ist der Vermieter aber nicht. § 560 BGB sieht die Möglichkeit vor, dass der Vermieter höhere Betriebskosten auf die Mieter umlegt, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.