Infothek
Versenden von Stromabrechnungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Wochen nach Vertragsende ist unzulässig
Der E.ON Energie Deutschland GmbH wurde gerichtlich untersagt, die Schlussrechnung für Stromlieferungen erst mehr als sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zu erteilen. Die Sechs-Wochen-Frist für die Abschlussrechnung ist eine Marktverhaltensregel zum Schutz der Verbraucher, die den Wechsel des Stromlieferanten erleichtern soll.
mehrTaggenaue Betrachtung für Kindergeldanspruch eines bulgarischen Kindes
Der Ablauf des Zeitraums für einen Kindergeldanspruch ist taggenau zu ermitteln, sodass eine Kindergeldberechtigung für vier Monate, die in den dreimonatigen Zeitraum des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 FreizügigkeitsRL fallen, bestehen kann.
mehrEin Bescheid gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugegangen - Einfaches Bestreiten des Zugangs genügt nicht
Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 41 Abs. 2 VwVfG) gilt ein Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben und damit als zugegangen. Dieser vermutete Zugang kann nicht durch einfaches Bestreiten in Zweifel gezogen werden.
mehrVerkehrssicherungspflicht nicht verletzt - Nach Sturz auf Strandpromenade kein Schadenersatz
Eine Schadenersatzpflicht besteht, wenn eine sog. Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde, d. h., wer eine Gefahrenquelle schafft, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer zu vermeiden. Bei Straßen können Verkehrsteilnehmer keine völlige Gefahrlosigkeit erwarten, dies gilt erst recht bei einem erkennbar nur provisorischen Weg.
mehrAusklammerung der Einkünfte eines Schauspielers aus der sog. Freistellungsmethode nach DBA-Österreich rechtmäßig
Das Finanzgericht München hatte zu entscheiden, ob ausländische Einkünfte eines in Deutschland wohnenden und in Österreich arbeitenden Schauspielers dem Progressionsvorbehalt unterliegen oder ob das Anrechnungsverfahren anzuwenden ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.