Infothek

Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 02.07.2024

Betriebsratswahl ist auch rechtmäßig bei weniger Kandidaten als Betriebsratssitzen

Wenn sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz bewerben als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden. Das folgt aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

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Steuern / Einkommensteuer 
Montag, 01.07.2024

Vermögensübergabe- und Versorgungsverträge: Keine Berücksichtigung der Barleistungen als Sonderausgaben bei fehlendem Rechtsbindungswillen

Das Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob die Vermögensübergabe- und Versorgungsverträge bei Zweifeln am Rechtsbindungswillen aufgrund jahrelang nicht erbrachter Altenteilsleistungen und Rückkehr zum vertragsgemäßen Verhalten erst nach Verurteilung zur Zahlung von Barleistungen steuerlich anzuerkennen sind.

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Steuern / Sonstige 
Montag, 01.07.2024

Satzungen für Zweitwohnungssteuer der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind unwirksam

Die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist unwirksam, wenn mit der Heranziehung des in Euro/m² ausgedrückten reinen Bodenrichtwertes der Lagewert selbst maßstabsprägend wird, ohne dass er seinerseits den erforderlichen mindestens lockeren Bezug zu dem zu besteuernden Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung aufweist.

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Recht / Zivilrecht 
Montag, 01.07.2024

Nach unverschuldetem Unfall können auch hohe Mietwagenkosten über dem üblichen Richtwert angemessen sein

Nach einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall kann der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen haben. Zahlen dafür muss die gegnerische Versicherung. Welche Mietwagenkosten angemessen sind, orientiert sich auch nach den Verhältnissen vor Ort.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Montag, 01.07.2024

Verspätete Pauschalbesteuerung für betriebliche Jubiläumsfeier - Nachzahlung der Sozialversicherung

Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.